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Geschrieben von Admin | Mittwoch, 13. April 2011
Die Sicherheit in der allgemeinen Technik wird bestimmt durch die jeweils angewendete Bezugsnorm. Diese bestimmt also, was als sicher gilt und was nicht. Hierbei ist anzumerken, dass im Allgemeinen nur dann von Sicherheit gesprochen wird, wenn durch eine mögliche Fehlfunktion eine Gefahr entsteht. Tut es dies nicht, wird der Terminus Zuverlässigkeit bzw. Unzuverlässigkeit verwendet. Rechtliche Regelungen bezüglich der Sicherheitstechnik beziehen sich vor allem auf Gesundheit und Gefahrenschutz am Arbeitsplatz, auf Sicherheit technischer Gerätschaften (z.B. Radargeräte für die Luftfahrt) oder Gebäude (z.B. Brücken oder Hochhäuser) sowie auf Umweltschutz. Der Hintergrund der Berücksichtigung von Sicherheitsvorschriften durch Firmen erklärt sich eigentlich von selbst: Sie dient dem Schutz von Menschen und / oder wirtschaftlichen Zwecken, wie der Vermeidung von kostspieligen, gerichtlichen Konsequenzen durch geringe vorhandene Sicherheit. Die Überprüfung der jeweiligen vorhandenen Sicherheit erfolgt durch die Sicherheitstechnik. Sie unterscheidet zwischen drei Sicherheitsformen: Unmittelbare, mittelbare sowie hinweisende Sicherheit. Bei ersterer Form wird die Entstehung von Gefährdungen an sich verhindert. Bei der mittelbaren Form handelt es sich um einen Ansatz, der Einrichtungen der Gefahrenabwehr betrifft und bei der hinweisenden Sicherheit geht es darum, auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen.